Montag, 15. April 2024

Familienmitglieder können während maximal 10 Tagen im Jahr, jeweils maximal 3 Tage in Folge, ohne Lohneinbussen kranke oder verunfallte Familienmitglieder pflegen. Ebenfalls eingeführt wurde ein 14-wöchiger Betreuungsurlaub für Eltern eines verunfallten oder schwer kranken Kindes. Der Urlaub kann dabei entweder tageweise oder am Stück bezogen werden.

Erfahren Sie auf dem Merkblatt der Ausgleichskasse AHV/IV mehr zu der Thematik Betreuungsentschädigung und Betreuungsurlaub bei gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern.

Quelle: Merkblatt der Ausgleichskasse AHV/IV, Pro Familia Schweiz und Canva