Verhütung

Wer Sexualität mit einem anderen Menschen lebt, stellt sich allenfalls – wenn kein Kinderwunsch vorhanden ist – bald die Frage nach einer geeigneten Schwangerschaftsverhütung. Es gibt verschiedenste Verhütungsmethoden, welche unterschiedlich wirken und je nach Lebenssituation eher geeignet sind. Jeder Mensch hat das Recht, selber über die Wahl der Verhütungsmethode zu entscheiden.

Welche Verhütungsmittel gibt es?

Es ist wichtig, dass die gewählte Verhütungsmethode zu Ihnen und Ihrem Körper passt. Je nach Lebenssituation, der körperlichen und psychischen Gesundheit und Wünschen ist die eine oder die andere Verhütung sinnvoll.

Um sich für ein geeignetes Verhütungsmittel entscheiden zu können, sollten Sie über die verschiedenen Verhütungsmethoden fachlich korrekt informiert werden.

Verhütungsmittel- und methoden können wie folgt eingeordnet werden:

  • Hormonspirale und die Spiralen ohne Hormone (z. B. Kupferspirale)
  • Hormonelle Verhütungsmittel: z. B. Pille, Pflaster, Verhütungsring, 3-Monats-Spritze, Hormonstäbchen
  • Barrieremethoden: z. B. Kondom, Femidom, Diaphragma
  • Natürliche Verhütung: z. B. symptothermale Methode, Zykluscomputer

  • Falls kein Kinderwunsch (mehr) besteht, ist eine Unterbindung (Sterilisation) des Mannes oder der Frau möglich. Diese Methode lässt sich nur bedingt rückgängig machen.

  • «Aufpassen» (Coitus interruptus) – den Penis vor dem Orgasmus aus der Vagina herauszuziehen – ist keine Verhütung und führt sehr oft zu einer Schwangerschaft.

Denken Sie bei ungeschütztem Sex auch an sexuell übertragbare Erkrankungen und HIV-Infektionen.

Falls Sie Fragen zu den unterschiedlichen Methoden der Schwangerschaftsverhütung haben, kontaktieren Sie uns für einen telefonischen, persönlichen oder einen Online-Beratungstermin. Bei Bedarf können Dolmetscher*innen für die Beratungsgespräche hinzugezogen werden.

Wo sind Verhütungsmittel erhältlich?

Fast alle Verhütungsmittel (ausser z. B. das Kondom; dieses ist im freien Handel verfügbar) müssen ärztlich verschrieben werden. Mit einem Rezept können Sie Verhütungsmittel wie beispielsweise Pillen oder Verhütungspflaster in Apotheken kaufen. Verhütungsstäbchen und -spiralen werden in ärztlichen Praxen oder Spitälern eingelegt.

Achtung: Gynäkolog*innen sowie auch unsere Berater*innen stehen unter Schweigepflicht. Dürfen zum Beispiel Ihre Eltern oder Ihr soziales Umfeld nichts von Ihrem Wunsch nach Verhütung erfahren, müssen Sie deswegen keine Bedenken haben.

Wie viel kosten Verhütungsmittel
und -Methoden?

Verhütungsmittel werden nicht durch die Grund­ver­sicherung der Krankenkasse (ausser in wenigen Ausnahmefällen) finanziert. Sie unterscheiden sich preislich je nach Art und Anwendungsdauer voneinander. Dies kann beispielsweise bei einer Monatspille von durchschnittlich CHF 15–20, bei einer Hormonspirale bis CHF 500 variieren.

Auch wenn viele Verhütungsmittel nur von Frauen genutzt werden können, ist es wichtig, dass beide Sexualpartner*innen die Verantwortung und somit auch die Finanzierung gemeinsam übernehmen.

Unabhängig von der finanziellen Situation sollten alle Menschen ihre Verhütung selber wählen dürfen. Falls Sie Mühe mit der Finanzierung des gewünschten Verhütungsmittels oder einer Unterbindung haben, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

Notfallverhütung

Auch beim Sex gibt es ab und zu Pannen. Das Kondom reisst, die Pille wurde vergessen, oder es wurde aus verschiedenen Gründen ganz auf die Verhütung verzichtet. Sollte dies der Fall sein, gibt es die Möglichkeit, innerhalb von 3–5 Tagen – aber am besten so schnell wie möglich – «die Pille danach» einzunehmen. Diese ist in allen Apotheken ohne Rezept jederzeit erhältlich. Sie sollte nur im Notfall eingenommen werden. Auch gibt es die Möglichkeit, nach dem ungeschützten Sex notfallmässig eine Kupferspirale einsetzen zu lassen.

Falls Sie Fragen haben oder bezüglich der Anwendung der Notfallverhütung unsicher sind, können Sie sich unter der Woche auch an unsere Beratungsstelle wenden.

Wünschen Sie mehr Informationen oder einen Beratungstermin?

Unsere Beratungen sind kostenlos und alle Berater*innen unterstehen der Schweigepflicht.