Sexualität und sexuelle Gesundheit

Die Sexualität begleitet uns durch unser ganzes Leben und umfasst körperliche, psychische sowie soziale Aspekte. Sie kann Ursprung der Freude, Lust und Kraft sein, sie kann aber auch von Leidensdruck, Enttäuschungen und Ängsten begleitet werden. Sexuelle Gesundheit setzt einen positiven und respektvollen Zugang zur Sexualität und zu Beziehungen voraus. Sie ist ein Menschenrecht und muss als dieses geachtet und geschützt werden.

Liebe, Beziehung und Sexualität

Wie Menschen Beziehungen und Sexualität leben, wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Jede Person definiert und erlebt Liebe anders und es gibt vielfältige Beziehungsformen. Oft löst eine Beziehung eine Achterbahn der Emotionen aus und kann Zeiten der Hochgefühle, aber auch Konflikte beinhalten. Kommunikation, Vertrauen, Wertschätzung, Zärtlichkeit und Intimität sind wichtige Elemente in einer Beziehung. Im Laufe des Lebens verändern sich Erfahrungen, Bedürfnisse und Möglichkeiten und bringen neue Fragen hervor.

Sexualberatung

In der Sexualberatung erhalten Sie in einem geschützten Rahmen Informationen und Hinweise zu Ihren individuellen Fragestellungen bezüglich Intimität und Sexualität. Unter Einbezug der aktuellen Lebenssituation werden vielfältige Möglichkeiten entdeckt und neue Zugänge zu sich selbst ermöglicht. Wir bieten Einzel- und Paarberatungen an.

  • Ich habe Fragen zum Körper und zur Gesundheit im Zusammenhang mit Sexualität.

  • Wie möchte ich meine Sexualität leben und gestalten?

  • Seit der Geburt unseres Kindes habe ich keine Lust mehr auf Sex. Womit kann das zusammenhängen?

  • Wie verändern sich Liebe und Sexualität in einer Langzeitbeziehung?

  • Ich habe Hitzewallungen, bin ich schon in den Wechseljahren?

  • Sexualität im Alter, ein Tabu?

Wir beraten Sie zu allen Fragen der Sexualität und sexuellen Gesundheit, informieren
und vermitteln weiterführende Hilfe und Unterstützung.

Sexuelle Rechte

Die Weltgesundheitsorganisation WHO definiert sexuelle Gesundheit unter anderem als Zustand physischen, emotionalen, geistigen und sozialen Wohlbefindens in Bezug auf die Sexualität. Sexuelle Gesundheit setzt einen positiven und respektvollen Zugang zur Sexualität und zu sexuellen Beziehungen voraus wie auch die Möglichkeit, genussvolle und risikoarme sexuelle Erfahrungen zu machen, frei von Zwang, Diskriminierung und Gewalt.

Was sind Beispiele für sexuelle Rechte?

Artikel 1

Das Recht auf Gleichstellung, gleichen Schutz durch das Gesetz und Freiheit von allen Formen von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Sexualität oder Gender

Artikel 8

Das Recht auf Bildung und Information

Artikel 9

Das Recht auf freie Entscheidung für oder gegen die Ehe und für oder gegen die Planung und Gründung einer Familie sowie das Recht zu entscheiden, ob, wie und wann Kinder geboren werden sollen

Es ist ein Grundrecht jedes Menschen, selbst über die eigene Sexualität zu bestimmen. Sexualisierte Gewalt verletzt das Menschenrecht und steht in der Schweiz unter Strafe.

  • Wenn eine Person ohne ihr ausdrückliches Einverständnis gezwungen wird sexuelle Handlungen über sich ergehen zu lassen, auszuführen oder mit diesen konfrontiert wird. Dies kann ohne Körperkontakt (sexistische Beleidigungen, Belästigung sexueller Natur am Telefon oder sozialen Medien etc.) sein oder mit Körperkontakt (erzwungenes Küssen, erzwungene Penetration etc.) stattfinden.

Weitere Formen sexualisierter Gewalt sind zum Beispiel Zwangsheirat oder sexuelle Ausbeutung.

  • sexualisierte Gewalt kann im öffentlichen Raum stattfinden. Häufig ist sie eine verborgene Form von Gewalt in einer Beziehung (häusliche Gewalt)
  • Sie betrifft alle sozialen Schichten und Altersgruppen. Betroffen sind hauptsächlich Frauen, aber auch Männer, LGBTIQA+ Personen und Kinder und Jugendliche.

Wenn Sie von sexualisierter Gewalt betroffen sind, sprechen Sie mit einer Vertrauensperson, wenden Sie sich an unsere Beratungsstelle oder an eine spezialisierte Fachstelle.

Sexuell übertragbare Infektionen

Sexuell übertragbare Infektionen werden durch ungeschützte sexuelle Kontakte (Körperkontakt, Küssen, Vaginal-, Oral-, Analverkehr oder gemeinsamen Gebrauch von Sexspielzeug) übertragen. Die Ansteckung erfolgt meistens durch den Kontakt mit Schleimhaut oder von Haut zu Haut.

Sexuell übertragbare Infektionen verursachen unter anderem Symptome wie Ausfluss, Jucken oder Hautveränderungen an den Genitalien, am After oder im Rachen. Einige Infektionen bleiben symptomlos und können unbemerkt weitergegeben werden. Durch Bakterien, Parasiten oder Pilze verursachte sexuell übertragbare Infektionen lassen sich in der Regel mit Antibiotika oder spezifischen Medikamenten gut behandeln.
Gegen Hepatitis A/B sowie gegen einige HP-Virentypen kann sich eine Person impfen lassen.

Wenn Anzeichen einer Infektion festgestellt werden, oder wenn eine Person eine Ansteckung befürchtet, empfiehlt es sich, eine*n Ärzt*in, Gynäkolog*in, Urolog*in oder eine regionale Teststelle aufzusuchen. Anonyme Tests sind möglich. Wichtig ist, dass (Ex)Partner*innen ebenfalls behandelt werden, um weitere Ansteckungen zu verhindern.

HIV wird meistens durch ungeschützten Vaginal- oder Analverkehr und beim Drogenkonsum durch Spritzenaustausch übertragen. Eine Übertragung während der Schwangerschaft, der Geburt und durch Stillen, von der infizierten Mutter auf das Kind, ist möglich. Eine unbehandelte HIV-Infektion schwächt das Immunsystem. Die fortgeschrittene Immunschwäche (AIDS) kann zu schweren Erkrankungen und später zum Tod führen.

HIV ist noch nicht heilbar. Bei erfolgreicher HIV-Therapie unterdrücken die Medikamente das Virus im Körper, sodass es nicht mehr weitergegeben werden kann.
Nach einer Risikosituation kann eine PEP (Post-Expositions-Prophylaxe) verschrieben werden. Dies ist eine medizinische Notfallbehandlung, um eine HIV-Ansteckung zu verhindern. Sie sollte innerhalb von sechs Stunden nach dem Ereignis beginnen.
Mit der PrEP (Prä-Expositions-Prophylaxe) nimmt eine HIV-negativ getestete Person ein HIV-Medikament ein, wenn sie sich einem erhöhten HIV-Risiko aussetzt. Richtig eingenommen schützt das Medikament mindestens so zuverlässig vor HIV wie ein Kondom oder Femidom, nicht aber vor anderen sexuell übertragbaren Infektionen.

Ein Bluttest kann eine HIV-Infektion sechs Wochen nach einem Risikoereignis zuverlässig ausschliessen. Dieser wird durch ärztliche Dienste, Spitäler oder regionale Teststellen, auch anonym, durchgeführt. Selbsttests sind erhältlich, erkennen ein positives Resultat aber erst, wenn die Ansteckung drei Monate vor dem Test stattgefunden hat. Zeigt der Test ein positives Resultat, sollte ein ärztlicher Bestätigungstest durchgeführt werden.

Mit Safer Sex schützt man sich selbst und seine Partner*innen am besten vor einer Ansteckung mit HIV oder anderen sexuell übertragbaren Infektionen. Deshalb gilt:

1. Vaginal- und Analverkehr mit Kondom
2. Persönlicher Safer-Sex-Check

Wünschen Sie mehr Informationen oder einen Beratungstermin?

Unsere Beratungen sind kostenlos und alle Berater*innen unterstehen der Schweigepflicht.