Ungeplante Schwangerschaft und Schwangerschafts­abbruch

Ungeplante oder ungewollte Schwangerschaften können in jeder Lebenssituation eintreten und viele Fragen aufwerfen. Bei der aktuellen Gesetzeslage hat jede Frau das Recht, innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft (gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Periode) zu entscheiden, ob sie die Schwangerschaft austragen oder abbrechen möchte.

Bin ich schwanger?

Ist Ihre Menstruation überfällig oder bemerken Sie verschiedene körperliche Veränderungen, könnte es eine Schwangerschaft sein – muss es aber nicht. Sie können einen Schwangerschaftstest im Fachhandel (z.B. Apotheke, Drogerie, Detailhandel etc.) kaufen. Diese kosten etwa CHF 15. Schwangerschaftstests sind in der Regel aussagekräftig.

Ob eine Schwangerschaft sicher vorliegt, können Sie mit Hilfe eines Ultraschalls bei einer*einem  Gynäkolog*in feststellen lassen. Dies ist auch wichtig, um die genaue Schwangerschaftswoche zu bestimmen. Sie haben das Recht, sich das Ultraschallbild anzuschauen oder dies nicht zu tun. Oft werden Sie auch nach dem ersten Tag der letzten Periode befragt, um rechnerisch festzustellen, in welcher Schwangerschaftswoche Sie sich befinden.

Wie soll ich entscheiden?

Eine ungeplante Schwangerschaft kann unterschiedliche und zum Teil widersprüchliche Empfindungen wie Freude, Ratlosigkeit, Trauer, Wut oder ein Gefühl von Hilflosigkeit auslösen. Der Prozess der Entscheidungsfindung kann von diesen Gefühlen begleitet sein und Unsicherheiten, Fragen oder auch Sorgen mit sich bringen.

Ein vertrauliches und ergebnisoffenes Gespräch über Ihre individuelle Situation kann in diesen Momenten entlasten und Sie auf Ihrem Weg zur eigenen Entscheidung unterstützen.

Falls Sie schon entschieden haben, wie Sie weiter vorgehen wollen, aber noch Fragen zum gewählten Entscheidungsweg haben, geben wir Ihnen gerne Informationen telefonisch oder in einer persönlichen Beratung ab.

Eine Bezugsperson kann am Gespräch auf Ihren Wunsch hin teilnehmen. Überlegen Sie sich, wer Ihnen in dieser Situation am besten zur Seite stehen kann, ohne den Entscheidungsdruck auf Sie weiter zu verstärken. Ihr (Sexual-)Partner kann sich ausserdem für eine neutrale Beratung, auch unabhängig von Ihnen, bei uns melden. In diesem Fall wird  in der Regel eine andere Beratungsperson zuständig sein.

Wir unterstützen Sie mit einem neutralen Beratungsgespräch an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Schwangerschaft fortsetzen, aber wie?

Haben Sie sich schon entschieden, die Schwangerschaft auszutragen, nun haben Sie aber verschiedene Fragen, wie Sie sich organisieren können? Wir helfen Ihnen, als werdende Mutter, Vater, Eltern, einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt zu finden und den Weg während der Schwangerschaft sowie der ersten Monate nach der Geburt positiv zu gestalten.

Schwangerschaft abbrechen

Dem Gesetz nach ist ein Schwanger­schafts­abbruch in den ersten 12 Wochen (gerechnet ab 1. Tag der letzten Periode) straflos. Die Frau entscheidet, ob sie die Schwangerschaft austragen oder abbrechen möchte. Jugendliche unter 16 Jahren müssen zuvor an einer dafür anerkannten Beratungsstelle (Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität, oder dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst) ein Gespräch führen.

Ein Schwangerschaftsabbruch nach der 12. Schwanger­schafts­woche ist nur möglich, wenn die körperliche oder psychische Gesundheit der Frau gefährdet ist. Der*die Gynäkolog*in hat die Aufgabe, diese Gefahr zu beurteilen und eine entsprechende Einschätzung zu treffen.

Der Schwangerschaftsabbruch wird von der Grundversicherung der Krankenkasse der Frau übernommen. Ausnahmen gibt es, falls eine Zusatzvereinbarung mit der Krankenkasse bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen unterschrieben wurde. Der Schwangerschaftsabbruch ist auf den Leistungsabrechnungen und der Jahresabrechnung der Krankenkasse zu sehen. Eine Geheimhaltung ist aber möglich.

Ein Schwangerschaftsabbruch kann in einer gynäkologischen Praxis oder im Spital durchgeführt werden. Fragen Sie Ihre*n behandelnde*n Arzt*Ärztin, inwiefern er*sie Sie bei Ihrem Wunsch unterstützen kann. Wenn Sie unsicher sind, wo Sie sich melden können, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Es gibt zwei Methoden, eine Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen zu beenden, welche ohne grössere Risiken oder Nebenwirkungen durchgeführt werden können:

  • Die medikamentöse Methode (wird meist nur bis Ende der 7. Schwangerschaftswoche angeboten)
  • Die chirurgische Methode

Die Wahl der Methode wird mit dem*der Arzt*Ärztin besprochen und hängt von der Schwangerschaftswoche,  dem Wunsch der Frau sowie den möglichen Risikofaktoren (z.B. Vorerkrankungen der Frau) ab.

Nach einem Schwangerschaftsabbruch kann eine Frau sofort wieder schwanger werden. Wir können Sie zu den verschiedenen Verhütungsmethoden beraten und unterstützen Sie im Bedarfsfall bei der Finanzierung.

In der Regel sollte eine gut durchdachte Entscheidung wie sie beim Schwangerschaftsabbruch meist der Fall  ist, keine psychischen Folgen verursachen. Falls Sie dennoch über längere Zeit belastende Gedanken und Gefühle im Zusammenhang mit dem Abbruch wahrnehmen, können Sie sich jederzeit für Gespräche bei uns melden.

Vertrauliche Geburt und Adoption

Es gibt in der Schweiz die Möglichkeit, ein Kind, das Sie austragen, aber nach der Geburt nicht behalten können, in eine Adoptiv- oder Pflegefamilie zu geben. Die vertrauliche Geburt bietet Ihnen die Möglichkeit, im Spital zu gebären, ohne dass Ihr soziales Umfeld informiert wird. Falls Sie unsicher sind, ob dies ein möglicher Weg für Sie wäre, können Sie sich gerne bei uns melden.

Wie kann ich meine (Sexual-)Partnerin gut unterstützen?

Eine (un-)geplante Schwangerschaft kann beide beteiligten Personen überraschend treffen. Jeder Mensch geht anders mit einer Ausnahmesituation um und verarbeitet diese unterschiedlich.

In der Schweiz spricht das Recht der Frau zu, in dieser Situation (alleine) zu entscheiden. Wenn sich die beiden Personen in diesem Fall uneinig sind, kann es erst einmal schwierig sein, dies zu akzeptieren. Was Sie jedoch entscheiden können, ist, wie Sie mit Ihrer Situation umgehen. Falls Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

  • Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten in einer solchen Situation.

  • Hat sich Ihre (Sexual-)Partnerin Ihnen anvertraut, sprechen Sie gemeinsam offen über Ihre Gedanken und Gefühle.

  • Setzen Sie Ihre (Sexual-)Partnerin nicht unter Druck! Falls sie schon eine Entscheidung getroffen hat, versuchen Sie diese zu akzeptieren und holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung.

  • Falls Ihre (Sexual-)Partnerin noch unentschlossen ist, nehmen Sie Stellung, damit sie weiss, wie Sie denken.
  • Nehmen Sie sich Zeit, neben gemeinsamen Gesprächen die Situation auch für sich alleine zu verarbeiten.

Wünschen Sie mehr Informationen oder einen Beratungstermin?

Unsere Beratungen sind kostenlos und alle Berater*innen unterstehen der Schweigepflicht.