
Am 17. November 2020 ist Welt-Frühgeborenen-Tag. Laut einer Studie der WHO kommt eins von zehn Babys weltweit zu früh zur Welt. Tendenz steigend. Für die betroffenen Familie bedeutet dies eine bange und herausfordernde Zeit.
Das Erwerbsersatzgesetz (EOG) sieht bereits heute vor, dass der Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung aufgeschoben werden kann, wenn das Neugeborene direkt nach der Geburt länger als drei Wochen im Spital bleiben muss. Allerdings sieht das EOG für die Dauer des Spitalaufenthalts des Neugeborenen keinen Erwerbsersatz für die Mutter vor. Nebst der Sorge um das Kind, kamen durch die bisherige Gesetzeslage oft auch finanzielle Ängste dazu.
Entsprechend der Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 20.10.20 soll die Dauer der Mutterschaftsentschädigung verlängert werden, wenn das Neugeborene direkt nach der Geburt für mindestens zwei Wochen im Spital verbleiben muss. Anspruch darauf haben jedoch nur Mütter, die nach dem Mutterschaftsurlaub wieder erwerbstätig sind.
Just zum Welt-Frühgeborenen-Tag zeichnet sich eine deutliche Verbesserung ab für Familien von zu früh geborenen Kindern.
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